Ehrenmitgliedschaft
Im November 2002 erstellte die Vorstandschaft des FC Wasserlosen eine Vereinsordnung. Sie verfolgt den Zweck, Rechte, Pflichten und Leistungen des Vereins und seiner Mitglieder an zentraler Stelle zusammenzuführen. Die Vereinsordnung dient als Ergänzung der Satzung, in ihr werden wesentliche Bestimmungen für das Vereinsleben geregelt, die keinen Eingang in der Satzung finden. Die Ordnung kann durch die Vorstandschaft mit einfachem Mehrheitsbeschluss jederzeit geändert und ergänzt werden.
Unter Punkt 6 Ehrenordnung sind die Kriterien für Ehrenmitgliedschaft festgelegt:
(2) Ernennung zum Ehrenmitglied
Die Ehrenmitglieder des FC Wasserlosen: