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Ehrenmitgliedschaft

Im November 2002 erstellte die Vorstandschaft des FC Wasserlosen eine Vereinsordnung. Sie verfolgt den Zweck, Rechte, Pflichten und Leistungen des Vereins und seiner Mitglieder an zentraler Stelle zusammenzuführen. Die Vereinsordnung dient als Ergänzung der Satzung, in ihr werden wesentliche Bestimmungen für das Vereinsleben geregelt, die keinen Eingang in der Satzung finden. Die Ordnung kann durch die Vorstandschaft mit einfachem Mehrheitsbeschluss jederzeit geändert und ergänzt werden.

Unter Punkt 6 Ehrenordnung sind die Kriterien für Ehrenmitgliedschaft festgelegt:

(2) Ernennung zum Ehrenmitglied

  1. Ein Vereinsmitglied kann nach mindestens 10-jähriger verdienstvoller und unentgeltlicher Mitarbeit in der Vereinsführung bzw. den Organen des Vereins zum Ehrenmitglied ernannt werden.
  2. Die Ernennung erfolgt nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres.
  3. Die Mitgliederversammlung kann der Vereinsführung Vorschläge zur Erteilung der Ehrenmitgliedschaft unterbreiten. Die Ernennung zum Ehrenmitglied obliegt der Vorstandschaft.
  4. Ehrenmitglieder sind vom Pflichtbeitrag befreit.

 Die Ehrenmitglieder des FC Wasserlosen:

Chronik der Ehrenmitglieder

© FC 1928 Wasserlosen e. V.

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